Wir wollen, dass jeder Pflegebedürftige und Angehörige
die Leistungen erhält, die ihm gesetzlich zustehen.

Das ist der Pflegepate

Sie finden bei uns Produkte, welche Ihre Selbständigkeit erhalten und zugleich die Hygiene des pflegerischen Alltags auf das höchste Niveau heben. Mithilfe der zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel und Bettschutzeinlagen wollen wir die Pflege erleichtern.

Wir wollen, dass jeder Pflegebedürftige und Angehörige die Leistungen erhält, die ihm gesetzlich zustehen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 €* **pro Monat – Deshalb sind unsere Hilfsmittel für Sie kostenlos.

Wir wollen Betroffene entlasten, damit sie sich auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren und mehr Zeit für das Miteinander haben. Aus diesem Grund übernehmen wir alle Formalitäten, die mit den Leistungen auf Pflegehilfsmittel und Bettschutzeinlagen anfallen.

Ein Team aus Pflegefachkräften und Experten aus dem Gesundheitssektor bilden den Pflegepaten.

Wir wissen worauf es ankommt.

Häufig gestellte Fragen

Schön, dass Sie schon Ihren gesetzlichen Anspruch nutzen. Wenn Sie diesen zukünftig mit dem Pflegepaten abdecken möchten, reicht eine schriftliche Kündigung bei Ihrem alten Anbieter, dabei unterstützen wir Sie gerne.

Erfüllen Sie die drei folgenden Kriterien, dann können Sie gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat beziehen*:

  • es liegt ein Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor.
  • der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) betreut.

Von der Pflegeversicherung werden Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (sowohl Einmal-Bettschutzeinlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz.

Wenn die Pflegekasse den Antrag auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmt, bekommen Sie keine Pflegehilfsmittel zugesendet und es entstehen keine Kosten.

Als Privatversicherter erhalten Sie oder Ihr Angehöriger von uns eine Rechnung in Höhe von bis zu 40 Euro je Lieferung. Diese ist bei der zuständigen Kasse voll erstattungsfähig. Sollte die pflegebedürftige Person zudem beihilfeberechtigt sein, ist die Rechnung beim Beihilfebemessungssatz voll erstattungsfähig.

Was viele nicht wissen: Angehörige haben für ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch wenn sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst betreuen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

An wen sich unser Angebot richtet

Mit einem hohen Maß an Feingefühl und Verständnis in der Kommunikation und dem Bewusstsein für das Thema Pflege geben wir den Betroffenen mehr Sicherheit. Unsere Kunden haben für uns höchste Priorität.

Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen eine Person mit Pflegegrad?
Die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel! Das heißt, die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Händedesinfektion von bis zu 40 Euro im Monat.

Von der Beantragung über die Lieferung bis hin zur Direktabrechnung bei Ihrer Pflegekasse übernimmt unser Team alle notwendigen Schritte.

Unsere Produktpalette

Die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel umfassen alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel der Produktgruppe 54. Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad hat gemäß des Sozialgesetzbuches Anspruch. Sie dienen der Erleichterung der pflegerischen Maßnahmen. …. beinhaltet alle Produkte, die unter den Begriff der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen: Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen sowie Mundschutz.

Das Besondere ist, dass alle notwendigen Formalitäten von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung mit der Pflegekasse wir übernehmen. Sie erhalten daraufhin eine monatlich kostenlose Lieferung nach Hause.

Pflegepate

info [at] pflegepate.de
Tel.: 06449 7192047
Fax: 06449 7192056
Waldweg 4, 35764 Sinn

Niederlassung
Weimar

Paul Schneider Str. 30,
99423 Weimar

Niederlassung
Erfurt

Linderbacher Weg 30,
99099 Erfurt

Niederlassung
Bad Vilbel

Frankfurter Str. 146,
61118 Bad Vilbel

Pflegepate

info [at] pflegepate.de
Tel.: 06449 7192047
Fax: 06449 7192056
Waldweg 4, 35764 Sinn

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